Gemäss folgender Mitteilung :
Informationen zum Corona-Virus mit Auswirkungen auf das öffentliche Leben – Weitreichende Maßnahmen erfordern unsere Solidarität:
Die Landesregierung hat heute eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus erlassen.
Diese Rechtsverordnung untersagt ausdrücklich Versammlungen und Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 14. Juni 2020. Das bedeutet, dass alle bis dahin geplanten Hocketsen (beispielsweise zum 1. Mai o.ä.) nicht stattfinden können.
Ich bitte die Vereine, dies bereits jetzt in ihren Planungen zu berücksichtigen.
Lorenz Kruß / Bürgermeister, 16.03.20
Auch wir vom TSV Neuenhaus stehen in dieser Krisen-Zeit gegenüber unseren Mitgliedern, Freunden und Fans in einer gewissen Verantwortung. Angesichts der Dramaturgie der Ereignisse um den Corana-Virus mussten wir deshalb sowohl die traditionelle 1. Mai-Hocketse als auch die Jahres-Hauptversammlung am 03.04. absagen.
Ich bedanke mich bei allen für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie weiterhin gesund.
Der Vorstand